Ein Unfall ist stressig. Man steht unter Schock und weiß nicht wohin mit sich. Aber gerade in den ersten Minuten nach dem Crash entscheidet sich oft, ob Sie später Ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen oder draufzahlen. Hier erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun sollten.
Schritt 1: Unfallstelle sichern
Das Erste, was Sie machen: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Innerorts reichen 50 Meter Abstand, auf der Autobahn sollten es mindestens 150 Meter sein. Wenn jemand verletzt ist, rufen Sie sofort den Notruf 112.
Schritt 2: Brauchen Sie die Polizei?
Meine ehrliche Empfehlung: Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei. Ein Polizeibericht hilft Ihnen später enorm bei der Schadensregulierung. Auf jeden Fall sollten Sie die Polizei rufen, wenn:
- jemand verletzt ist, auch wenn es nur leicht ist
- der Schaden größer aussieht
- nicht klar ist, wer Schuld hat
- der andere Fahrer einfach abhauen will
- Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten
Bei einem kleinen Parkrempler, bei dem die Schuldfrage eindeutig ist, geht es meistens auch ohne.
Schritt 3: Alles fotografieren
Bevor irgendwer die Autos bewegt: Handy raus und Fotos machen, so viele wie möglich. Ihre eigene Sicherheit geht dabei aber vor. Das sollten Sie fotografieren:
- die komplette Unfallstelle aus allen Richtungen
- beide Autos so, wie sie stehen
- alle Schäden, nah dran und aus der Entfernung
- Straßenschilder, Ampeln und Markierungen in der Nähe
- Bremsspuren auf der Straße
- das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs
Sprechen Sie auch Zeugen an und notieren Sie deren Kontaktdaten. Das vergisst man im Stress leicht, ist aber oft Gold wert.
Schritt 4: Daten vom Unfallgegner aufnehmen
Folgende Angaben brauchen Sie vom anderen Fahrer:
- Name und Adresse
- Kennzeichen
- Name der Versicherung und Versicherungsscheinnummer (steht zum Beispiel auf der Grünen Karte)
- Führerschein: Lassen Sie ihn sich zeigen.
Schritt 5: Versicherung informieren, aber richtig
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn der andere Schuld hat. Ganz wichtig: Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab. Auch ein „Sorry, hab Sie nicht gesehen“ kann Ihnen später auf die Füße fallen.
Schritt 6: Einen eigenen Gutachter beauftragen
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Das ist Ihr Recht nach § 249 BGB. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners, bei Mitschuld anteilig. Ein Gutachter Ihrer Wahl arbeitet in Ihrem Auftrag und ist unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
Ein Unfallgutachten weist nicht nur die Reparaturkosten aus, sondern auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Ohne Gutachten gehen diese Positionen oft unter.
Lassen Sie sich von der Versicherung nicht einreden, dass ein Kostenvoranschlag reicht. Ab einem Schaden von rund 750 Euro lohnt sich ein vollständiges Gutachten fast immer. Denn damit machen Sie Ansprüche geltend, die im Kostenvoranschlag gar nicht auftauchen.
Fünf typische Fehler nach einem Unfall
- Schuld zugeben: Auch nicht aus Höflichkeit. Das kann die Versicherung gegen Sie verwenden.
- Keine Fotos machen: Wichtige Beweise sind dann einfach weg.
- Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren: Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.
- Zu lange warten: Je schneller Sie den Schaden melden und einen Gutachter beauftragen, desto besser.
- Den Schaden unterschätzen: „Ach, das ist bestimmt nicht so schlimm“ hat schon viele Leute Tausende Euro gekostet.
Quellen
- § 249 BGB
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsfragen im Einzelfall klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Über den Autor
Halis Kaya ist Kfz-Techniker-Meister und zertifizierter Kfz-Sachverständiger (IQ-ZERT) in Bonn. Er ist Hochvolt-qualifiziert und hat seit 2024 über 400 Gutachten erstellt.
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