Leistung

Reparaturbestätigung: Nachweis der fachgerechten Reparatur

Sie haben fiktiv abgerechnet und lassen jetzt doch reparieren? Oder die Versicherung verlangt einen Nachweis? Ich prüfe die Reparatur an Ihrem Fahrzeug und bestätige schriftlich, ob sie fachgerecht und entsprechend dem Gutachten ausgeführt wurde.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens.

Kosten
ab 80 Euro
Prüfung vor Ort
ca. 30 bis 45 Minuten
Bestätigung
in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Fremdgutachten
auch bei Gutachten anderer Sachverständiger

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Typische Anlässe:

  • Nach fiktiver Abrechnung: Sie haben den Schaden zunächst auf Basis des Gutachtens netto abgerechnet und lassen das Fahrzeug später reparieren. Die Reparaturbestätigung dokumentiert, dass und wie repariert wurde.
  • Nutzungsausfall: Bei fiktiver Abrechnung kann die Versicherung den Nutzungsausfall verweigern. Meine Reparaturbestätigung belegt, dass tatsächlich repariert wurde.
  • Die Versicherung verlangt einen Nachweis: Manche Versicherungen wollen eine Bestätigung durch einen Sachverständigen, bevor sie die restlichen Kosten auszahlen.
  • Vor dem Verkauf: Die Bestätigung dokumentiert die fachgerechte Instandsetzung. Das kann Kaufinteressenten Vertrauen geben.

Was prüfe ich bei der Reparaturbestätigung?

Ich sehe mir die Reparatur genau an und prüfe dabei diese Punkte:

  • Vergleich mit dem Gutachten: Wurden alle Schadenspositionen aus dem Gutachten repariert?
  • Qualität der Reparatur: Wurde fachgerecht und nach Herstellervorgaben gearbeitet?
  • Verwendete Teile: Wurden Originalteile oder gleichwertige Ersatzteile verbaut?
  • Lackierung: Stimmen Farbton, Oberflächenqualität und Schichtdicke?
  • Spaltmaße und Passgenauigkeit: Sind alle Anbauteile korrekt montiert und die Spaltmaße gleichmäßig?
  • Funktionsprüfung: Funktionieren Beleuchtung, Sensorik und Assistenzsysteme wieder wie vorgesehen?
  • Fotodokumentation: Ich fotografiere alles als Nachweis für die Versicherung.

Reparaturbestätigung und fiktive Abrechnung

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Schaden fiktiv abrechnen. Das heißt: Sie lassen sich den Reparaturbetrag laut Unfallgutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. Sie erhalten dann zunächst nur den Nettobetrag.

Lassen Sie das Fahrzeug später doch reparieren, kann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Voraussetzung ist, dass sie tatsächlich angefallen ist. Das belegt die Reparaturrechnung. Meine Reparaturbestätigung dokumentiert zusätzlich, dass die Reparatur fachgerecht und entsprechend dem Gutachten ausgeführt wurde.

Beispiel: Ihr Gutachten weist Reparaturkosten von 3.000 Euro netto aus. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie zunächst diese 3.000 Euro. Lassen Sie später in einer Werkstatt zu diesen Kosten reparieren, fallen 570 Euro Mehrwertsteuer an. Diesen Betrag können Sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung nachfordern.

Wie Sie im Einzelfall abrechnen, klärt bei Bedarf ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Reparaturbestätigung: Nachweis der fachgerechten Reparatur

Was kostet eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung kostet ab 80 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten, wenn die Bestätigung für die Abrechnung nötig ist, etwa als Nachweis für den Nutzungsausfall. Bei Mitschuld übernimmt sie die Kosten nur anteilig.

Brauchen Sie die Bestätigung aus anderen Gründen, zum Beispiel für einen Verkauf, zahlen Sie als Auftraggeber selbst.

Wie lange dauert eine Reparaturbestätigung?

Die Prüfung des reparierten Fahrzeugs dauert ca. 30 bis 45 Minuten. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.

Brauche ich ein Gutachten von GUTACHTENfit für die Reparaturbestätigung?

Nein. Ich erstelle Reparaturbestätigungen auch, wenn das Gutachten von einem anderen Sachverständigen stammt. Ich vergleiche die durchgeführte Reparatur dann mit diesem Gutachten, egal wer es erstellt hat.

Was passiert, wenn die Reparatur mangelhaft ist?

Stelle ich bei der Prüfung Mängel fest, halte ich sie offen in meinem Bericht fest. Damit haben Sie eine Grundlage, um von der Werkstatt Nachbesserung zu verlangen. Ob sich daraus weitere Ansprüche ergeben, klärt bei Bedarf ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Muss die Reparatur in einer Markenwerkstatt erfolgen?

Nein. Die Reparatur kann in jeder qualifizierten Fachwerkstatt erfolgen. Entscheidend ist, dass sie fachgerecht und entsprechend dem Gutachten ausgeführt wurde, egal ob in einer Markenwerkstatt oder in einer freien Werkstatt.

So läuft es ab

Drei Schritte. Einer davon ist Ihr Anruf.

  1. 01

    Melden

    Anruf, WhatsApp oder SchadenPilot. Ich sage Ihnen sofort ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

  2. 02

    Besichtigen

    Ich komme dorthin, wo das Auto steht, in Bonn in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten. Ich fotografiere, messe und prüfe auch verdeckte Schäden.

  3. 03

    Gutachten

    In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auf Wunsch geht es direkt an Sie, Ihren Anwalt und die Versicherung des Unfallgegners.

Google-Bewertungen

5,0 Sterne bei 144 Bewertungen.

Alle Bewertungen auf Google
  • „Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter! Herr Kaya hat sich sofort Zeit genommen, kam direkt vorbei und hat alles sehr detailliert aufgenommen. Die Kommunikation war top und er hat mir alles verständlich erklärt. Absolut empfehlenswert, vielen Dank für die schnelle Hilfe!“

    Antigona M. Google-Bewertung, 2026

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Die Bewertungen stammen unverändert aus meinem Google-Unternehmensprofil (5,0 Sterne bei 144 Bewertungen, Stand 30.09.2026). Eine eigene Prüfung, ob die Bewertenden meine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben, findet nicht statt; Google prüft Bewertungen nach eigenen Richtlinien.

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Täglich von 7 bis 22:30 Uhr, auch am Wochenende. Ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht, und ob sich ein Gutachten lohnt.