Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?
Typische Anlässe:
- Nach fiktiver Abrechnung: Sie haben den Schaden zunächst auf Basis des Gutachtens netto abgerechnet und lassen das Fahrzeug später reparieren. Die Reparaturbestätigung dokumentiert, dass und wie repariert wurde.
- Nutzungsausfall: Bei fiktiver Abrechnung kann die Versicherung den Nutzungsausfall verweigern. Meine Reparaturbestätigung belegt, dass tatsächlich repariert wurde.
- Die Versicherung verlangt einen Nachweis: Manche Versicherungen wollen eine Bestätigung durch einen Sachverständigen, bevor sie die restlichen Kosten auszahlen.
- Vor dem Verkauf: Die Bestätigung dokumentiert die fachgerechte Instandsetzung. Das kann Kaufinteressenten Vertrauen geben.
Was prüfe ich bei der Reparaturbestätigung?
Ich sehe mir die Reparatur genau an und prüfe dabei diese Punkte:
- Vergleich mit dem Gutachten: Wurden alle Schadenspositionen aus dem Gutachten repariert?
- Qualität der Reparatur: Wurde fachgerecht und nach Herstellervorgaben gearbeitet?
- Verwendete Teile: Wurden Originalteile oder gleichwertige Ersatzteile verbaut?
- Lackierung: Stimmen Farbton, Oberflächenqualität und Schichtdicke?
- Spaltmaße und Passgenauigkeit: Sind alle Anbauteile korrekt montiert und die Spaltmaße gleichmäßig?
- Funktionsprüfung: Funktionieren Beleuchtung, Sensorik und Assistenzsysteme wieder wie vorgesehen?
- Fotodokumentation: Ich fotografiere alles als Nachweis für die Versicherung.
Reparaturbestätigung und fiktive Abrechnung
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Schaden fiktiv abrechnen. Das heißt: Sie lassen sich den Reparaturbetrag laut Unfallgutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. Sie erhalten dann zunächst nur den Nettobetrag.
Lassen Sie das Fahrzeug später doch reparieren, kann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Voraussetzung ist, dass sie tatsächlich angefallen ist. Das belegt die Reparaturrechnung. Meine Reparaturbestätigung dokumentiert zusätzlich, dass die Reparatur fachgerecht und entsprechend dem Gutachten ausgeführt wurde.
Beispiel: Ihr Gutachten weist Reparaturkosten von 3.000 Euro netto aus. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie zunächst diese 3.000 Euro. Lassen Sie später in einer Werkstatt zu diesen Kosten reparieren, fallen 570 Euro Mehrwertsteuer an. Diesen Betrag können Sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung nachfordern.
Wie Sie im Einzelfall abrechnen, klärt bei Bedarf ein Anwalt für Verkehrsrecht.