Leistung

Kurzgutachten und Kostenvoranschlag für kleinere Schäden

Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten. Für kleinere Schäden erstelle ich ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Welche Variante zu Ihrem Fall passt, sage ich Ihnen vorher ehrlich.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens.

Geeignet für
Schäden von ca. 750 bis 1.500 Euro
Besichtigung
ca. 20 bis 30 Minuten
Kurzgutachten
in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Kostenvoranschlag
für Schäden unter 750 Euro

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Vollgutachten?

Es gibt drei Wege, einen Schaden zu dokumentieren. Die Übersicht zeigt, was jeder davon leistet:

Kriterium Kostenvoranschlag Kurzgutachten Vollgutachten
Schadenshöhe unter 750 Euro 750 bis 1.500 Euro über 1.500 Euro
Umfang Reparaturkosten Reparaturkosten und Fotos Vollständige Dokumentation
Wertminderung Nein Nein Ja
Nutzungsausfall Nein Eingeschränkt Ja
Restwert Nein Nein Ja
Beweissicherung Gering Eingeschränkt Ja
Dauer der Besichtigung 15 bis 20 Minuten 20 bis 30 Minuten 30 bis 60 Minuten
Kosten Gering Moderat Honorar nach BVSK-Honorarbefragung

Die Beträge sind eine Orientierung. Entscheidend ist, was ich an Ihrem Fahrzeug tatsächlich feststelle.

Wer zahlt? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten, bei Mitschuld nur anteilig. Bei Bagatellschäden, Kaskoschäden und selbst verschuldeten Unfällen zahlen Sie als Auftraggeber in der Regel selbst.

Wann reicht ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist die richtige Wahl, wenn:

  • der Schaden zwischen 750 und 1.500 Euro liegt: Ein Vollgutachten wäre hier oft mehr als nötig, ein Kostenvoranschlag aber zu wenig.
  • die Schuldfrage klar ist: Der Unfallhergang ist eindeutig und es steht fest, wer haftet.
  • es um einzelne, sichtbare Schäden geht: zum Beispiel eine eingedrückte Tür oder einen beschädigten Stoßfänger, ohne versteckte Schäden darunter.
  • es schnell gehen muss: Sie brauchen zügig eine Dokumentation für die Versicherung.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag genügt in der Regel bei:

  • Schäden unter 750 Euro: Bei Bagatellschäden ist er die einfache und passende Lösung.
  • Glasschäden: Ein Steinschlag oder eine gerissene Windschutzscheibe lässt sich klar kalkulieren.
  • Parkremplern: kleine Kratzer, Dellen oder Lackschäden ohne tiefer liegende Beschädigungen.

Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

Ein vollständiges Unfallgutachten empfehle ich dringend, wenn:

  • der Schaden über 1.500 Euro liegt: Nur das Vollgutachten erfasst alle Schadenspositionen.
  • Sie eine Wertminderung geltend machen wollen: Die merkantile Wertminderung berechne ich nur im Vollgutachten. Dabei geht es oft um mehrere hundert Euro.
  • ein Totalschaden möglich ist: Ob wirtschaftlich oder technisch, ohne Vollgutachten fehlt die Restwertberechnung.
  • die Haftung strittig ist: Ist unklar, wer den Unfall verursacht hat, hält ein Vollgutachten den Schaden vollständig fest, falls es später Streit gibt. Bei Mitschuld trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten allerdings nur anteilig.
  • versteckte Schäden zu vermuten sind: Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit können Rahmen, Achse oder Sensorik beschädigt sein. Solche Schäden prüfe ich im Vollgutachten gezielt.

Ehrliche Beratung vorab

Versicherungen schlagen Geschädigten oft einen Kostenvoranschlag vor, auch wenn ein Gutachten angemessen wäre. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe dürfen Sie in der Regel einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag möchte. Ich empfehle Ihnen die Variante, die zu Ihrer Situation passt. Manchmal ist das auch ein einfacher Kostenvoranschlag.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Kurzgutachten und Kostenvoranschlag für kleinere Schäden

Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?

Nicht immer. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten, bei Mitschuld nur anteilig. Bei Bagatellschäden, Kaskoschäden und selbst verschuldeten Unfällen zahlen Sie als Auftraggeber in der Regel selbst.

Zahlen Sie selbst, zum Beispiel bei Eigenverschulden, berechne ich eine geringe Pauschale. Die nenne ich Ihnen vorher.

Kann die Versicherung mich zu einem Kostenvoranschlag zwingen?

Nein. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro dürfen Sie als Geschädigter einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit einem vollständigen Gutachten beauftragen. Die Versicherung darf Sie nicht zu einem Kostenvoranschlag zwingen, auch wenn sie ihn oft vorschlägt.

Was passiert, wenn der Schaden größer ist als gedacht?

Stelle ich bei der Besichtigung fest, dass der Schaden größer ist als gedacht, sage ich Ihnen das offen und empfehle ein Vollgutachten. Nur darin ermittle ich Wertminderung und Restwert und erfasse den Nutzungsausfall vollständig. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Erstellt GUTACHTENfit auch Kostenvoranschläge?

Ja. Ich erstelle Kurzgutachten und Kostenvoranschläge. Im Gespräch sage ich Ihnen ehrlich, welche Variante zu Ihrem Fall passt. Ich dränge Sie zu nichts.

Wie schnell erhalte ich ein Kurzgutachten?

Die Besichtigung dauert ca. 20 bis 30 Minuten. Das fertige Kurzgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.

So läuft es ab

Drei Schritte. Einer davon ist Ihr Anruf.

  1. 01

    Melden

    Anruf, WhatsApp oder SchadenPilot. Ich sage Ihnen sofort ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

  2. 02

    Besichtigen

    Ich komme dorthin, wo das Auto steht, in Bonn in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten. Ich fotografiere, messe und prüfe auch verdeckte Schäden.

  3. 03

    Gutachten

    In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auf Wunsch geht es direkt an Sie, Ihren Anwalt und die Versicherung des Unfallgegners.

Google-Bewertungen

5,0 Sterne bei 144 Bewertungen.

Alle Bewertungen auf Google
  • „Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter! Herr Kaya hat sich sofort Zeit genommen, kam direkt vorbei und hat alles sehr detailliert aufgenommen. Die Kommunikation war top und er hat mir alles verständlich erklärt. Absolut empfehlenswert, vielen Dank für die schnelle Hilfe!“

    Antigona M. Google-Bewertung, 2026

  • „Herr Kaya hat sehr professionell gearbeitet, ich konnte ihn auch spät abends erreichen und das Gutachten war schnell gemacht, es war ein reibungsloser Ablauf. Ich kann ihn und seine Arbeit wirklich nur weiterempfehlen.“

    Emna A. Google-Bewertung, 2026

  • „Top Leistung! Extrem schnelle und professionelle Hilfe bei KFZ-Gutachten. Direkte und unkomplizierte Kommunikation via WhatsApp. Sehr netter und kompetenter Kontakt. Absolute Empfehlung.“

    Thomas L. Google-Bewertung, 2026

Die Bewertungen stammen unverändert aus meinem Google-Unternehmensprofil (5,0 Sterne bei 144 Bewertungen, Stand 30.09.2026). Eine eigene Prüfung, ob die Bewertenden meine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben, findet nicht statt; Google prüft Bewertungen nach eigenen Richtlinien.

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Täglich von 7 bis 22:30 Uhr, auch am Wochenende. Ich sage Ihnen sofort, wie es weitergeht, und ob sich ein Gutachten lohnt.