Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Vollgutachten?
Es gibt drei Wege, einen Schaden zu dokumentieren. Die Übersicht zeigt, was jeder davon leistet:
| Kriterium | Kostenvoranschlag | Kurzgutachten | Vollgutachten |
|---|---|---|---|
| Schadenshöhe | unter 750 Euro | 750 bis 1.500 Euro | über 1.500 Euro |
| Umfang | Reparaturkosten | Reparaturkosten und Fotos | Vollständige Dokumentation |
| Wertminderung | Nein | Nein | Ja |
| Nutzungsausfall | Nein | Eingeschränkt | Ja |
| Restwert | Nein | Nein | Ja |
| Beweissicherung | Gering | Eingeschränkt | Ja |
| Dauer der Besichtigung | 15 bis 20 Minuten | 20 bis 30 Minuten | 30 bis 60 Minuten |
| Kosten | Gering | Moderat | Honorar nach BVSK-Honorarbefragung |
Die Beträge sind eine Orientierung. Entscheidend ist, was ich an Ihrem Fahrzeug tatsächlich feststelle.
Wer zahlt? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten, bei Mitschuld nur anteilig. Bei Bagatellschäden, Kaskoschäden und selbst verschuldeten Unfällen zahlen Sie als Auftraggeber in der Regel selbst.
Wann reicht ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist die richtige Wahl, wenn:
- der Schaden zwischen 750 und 1.500 Euro liegt: Ein Vollgutachten wäre hier oft mehr als nötig, ein Kostenvoranschlag aber zu wenig.
- die Schuldfrage klar ist: Der Unfallhergang ist eindeutig und es steht fest, wer haftet.
- es um einzelne, sichtbare Schäden geht: zum Beispiel eine eingedrückte Tür oder einen beschädigten Stoßfänger, ohne versteckte Schäden darunter.
- es schnell gehen muss: Sie brauchen zügig eine Dokumentation für die Versicherung.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag genügt in der Regel bei:
- Schäden unter 750 Euro: Bei Bagatellschäden ist er die einfache und passende Lösung.
- Glasschäden: Ein Steinschlag oder eine gerissene Windschutzscheibe lässt sich klar kalkulieren.
- Parkremplern: kleine Kratzer, Dellen oder Lackschäden ohne tiefer liegende Beschädigungen.
Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?
Ein vollständiges Unfallgutachten empfehle ich dringend, wenn:
- der Schaden über 1.500 Euro liegt: Nur das Vollgutachten erfasst alle Schadenspositionen.
- Sie eine Wertminderung geltend machen wollen: Die merkantile Wertminderung berechne ich nur im Vollgutachten. Dabei geht es oft um mehrere hundert Euro.
- ein Totalschaden möglich ist: Ob wirtschaftlich oder technisch, ohne Vollgutachten fehlt die Restwertberechnung.
- die Haftung strittig ist: Ist unklar, wer den Unfall verursacht hat, hält ein Vollgutachten den Schaden vollständig fest, falls es später Streit gibt. Bei Mitschuld trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten allerdings nur anteilig.
- versteckte Schäden zu vermuten sind: Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit können Rahmen, Achse oder Sensorik beschädigt sein. Solche Schäden prüfe ich im Vollgutachten gezielt.
Ehrliche Beratung vorab
Versicherungen schlagen Geschädigten oft einen Kostenvoranschlag vor, auch wenn ein Gutachten angemessen wäre. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe dürfen Sie in der Regel einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag möchte. Ich empfehle Ihnen die Variante, die zu Ihrer Situation passt. Manchmal ist das auch ein einfacher Kostenvoranschlag.