Ich erlebe es jede Woche: Kunden kommen zu mir und wissen gar nicht, was ihnen nach einem unverschuldeten Unfall eigentlich alles zusteht. Die Versicherung auf der Gegenseite ruft zwar freundlich an, aber sie sagt Ihnen eben nicht alles. Hier erkläre ich Ihnen, welche Rechte Sie haben.
1. Sie dürfen sich den Gutachter selbst aussuchen
Das ist der zentrale Punkt: Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Bei Mitschuld wird anteilig gerechnet. Den Gutachter der Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
Warum das wichtig ist: Den Gutachter, den die Versicherung schickt, beauftragt und bezahlt die Versicherung. Ein Gutachter Ihrer Wahl, wie ich, arbeitet dagegen in Ihrem Auftrag und ist unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
2. Freie Werkstattwahl
Sie dürfen Ihr Auto reparieren lassen, wo Sie wollen, auch in einer Markenwerkstatt. Die Versicherung des Unfallgegners kann Sie nicht verpflichten, in eine Partnerwerkstatt zu gehen, auch wenn sie das gerne versucht.
3. Wertminderung: Das Geld, das viele liegen lassen
Selbst wenn Ihr Auto fachgerecht repariert wird, kann es danach weniger wert sein. Ein „Unfallauto“ bringt am Markt oft weniger. Diese sogenannte merkantile Wertminderung muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel ersetzen, wenn der Schaden erheblich war.
- Sie spielt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung eine Rolle. Eine feste Grenze nach Alter oder Kilometerstand gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an.
- Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem von Fahrzeugwert, Alter und Art des Schadens.
- Sie wird nur im Gutachten berechnet, nicht im Kostenvoranschlag.
Das kommt häufig vor: Die Versicherung erwähnt die Wertminderung einfach nicht. Wenn Sie kein Unfallgutachten haben, geht dieser Anspruch leicht unter.
4. Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto
Solange Ihr Auto in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Das sind je nach Fahrzeug in der Regel zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Bei einer Reparatur, die 10 Tage dauert, kommen so je nach Tagessatz 230 bis 1.750 Euro zusammen.
Alternativ können Sie einen Mietwagen nehmen. Die Kosten dafür trägt in der Regel ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners, soweit der Mietpreis angemessen ist.
5. Sie müssen nicht reparieren lassen
Was viele nicht wissen: Sie können sich den Schadensbetrag auch auszahlen lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung. Sie bekommen dann in der Regel den Nettobetrag der Reparaturkosten, also ohne Mehrwertsteuer, und können mit dem Geld machen, was Sie wollen. Erst wenn Sie tatsächlich reparieren lassen, bekommen Sie auch die Mehrwertsteuer erstattet. Außerdem darf die Versicherung bei fiktiver Abrechnung unter Umständen auf die günstigeren Stundensätze einer freien Fachwerkstatt verweisen. Ob das zulässig ist, hängt unter anderem von Fahrzeugalter und Wartungshistorie ab. Nach der Reparatur empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung, um die ordnungsgemäße Instandsetzung zu dokumentieren.
6. Anwaltskosten: In der Regel zahlt die Gegenseite
Auch das ist vielen nicht bekannt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallgegners in der Regel auch die Kosten für Ihren Anwalt. Bei Mitschuld gilt auch hier die Haftungsquote. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerade wenn die Versicherung anfängt zu kürzen oder zu verzögern, ist ein Anwalt Gold wert.
7. Unkostenpauschale
Klingt nach Kleinkram, gehört aber dazu: Für den Aufwand nach dem Unfall, also Telefonate, Fahrten und Papierkram, steht Ihnen eine Unkostenpauschale zu. Üblich sind 25 bis 30 Euro. Nicht die Welt, aber es summiert sich.
8. Schmerzensgeld bei Verletzungen
Wenn Sie beim Unfall verletzt wurden, kann Ihnen Schmerzensgeld zustehen. Das kann auch bei leichteren Verletzungen wie einem Schleudertrauma der Fall sein. Wichtig: Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie alles dokumentieren, auch wenn Sie denken, es ist nicht so schlimm. Lesen Sie auch den Ratgeber Was tun nach einem Unfall? mit den ersten Schritten direkt nach dem Unfall.
Ihre möglichen Ansprüche auf einen Blick
- Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Unkostenpauschale (üblich sind 25 bis 30 Euro)
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
Quellen
- § 249 BGB
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information aus technischer Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsfragen im Einzelfall klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Über den Autor
Halis Kaya ist Kfz-Techniker-Meister und zertifizierter Kfz-Sachverständiger (IQ-ZERT) in Bonn. Er ist Hochvolt-qualifiziert und hat seit 2024 über 400 Gutachten erstellt.
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