Was kostet ein Unfallgutachten wirklich?
Die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: "Herr Kaya, was kostet mich das Gutachten?" Die kurze Antwort: Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, kostet es Sie gar nichts. Die längere Antwort lesen Sie hier.
Sie haben keine Schuld? Dann zahlen Sie nichts.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Gutachterkosten. Das ist gesetzlich so geregelt im §249 BGB. Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zu Ihren Rechten nach einem Unfall.
Bei mir läuft das so: Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie ist das komplett kostenlos, das Honorar, die Fahrtkosten, die Fotos, alles.
Und wenn Sie selbst Schuld sind?
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, zahlt Ihre Vollkaskoversicherung zwar die Reparatur, aber meistens nicht den Gutachter. In dem Fall schickt die Versicherung oft ihren eigenen Gutachter. Wenn Sie trotzdem ein unabhängiges Unfallgutachten wollen, weil Sie zum Beispiel das Gefühl haben, dass der Schaden kleingerechnet wird, dann kostet das je nach Schadenshöhe ab etwa 300 Euro.
Bei geteilter Schuld wird aufgeteilt
Wenn beide Seiten teilweise Schuld haben, werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Ein Beispiel: Bei 30 Prozent Mitschuld zahlen Sie 30 Prozent der Gutachterkosten selbst. Die restlichen 70 Prozent übernimmt die gegnerische Versicherung.
Was kostet ein Gutachten eigentlich?
Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach der BVSK Honorartabelle berechnet. Das ist der Branchenstandard in Deutschland. Hier eine Übersicht:
| Schadenshöhe (netto) | Gutachterhonorar ca. |
|---|---|
| 750 bis 1.000 Euro | 300 bis 400 Euro |
| 1.000 bis 2.500 Euro | 400 bis 550 Euro |
| 2.500 bis 5.000 Euro | 550 bis 750 Euro |
| 5.000 bis 7.500 Euro | 750 bis 950 Euro |
| 7.500 bis 10.000 Euro | 950 bis 1.150 Euro |
| 10.000 bis 15.000 Euro | 1.150 bis 1.500 Euro |
| Über 15.000 Euro | Individuell |
Nochmal zur Erinnerung: Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, zahlen Sie von diesen Beträgen keinen einzigen Cent.
Warum manche Versicherungen Sie vom Gutachten abhalten wollen
Das erlebe ich in meinem Alltag ständig. Die gegnerische Versicherung ruft an und sagt Dinge wie:
- "Ein Kostenvoranschlag reicht völlig aus." Stimmt nur bei Bagatellschäden unter 750 Euro. Darüber verschenken Sie ohne Gutachten bares Geld.
- "Wir schicken Ihnen unseren Gutachter." Der arbeitet für die Versicherung und wird den Schaden eher klein rechnen.
- "Die Gutachterkosten werden nicht erstattet." Das ist schlicht falsch. Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter steht im Gesetz.
Mein Tipp: Ab ungefähr 750 Euro Schaden lohnt sich ein Gutachten fast immer. Denn nur mit einem Gutachten können Sie Wertminderung (oft 500 bis 3.000 Euro) und Nutzungsausfall (23 bis 175 Euro pro Tag) geltend machen. Ohne Gutachten gehen diese Ansprüche einfach unter.
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