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Recht und Wissen · Zuletzt aktualisiert: März 2026

Ihre Rechte nach einem Unfall: Was die Versicherung Ihnen nicht von sich aus sagt

Ich erlebe es jede Woche: Kunden kommen zu mir und wissen gar nicht, was ihnen nach einem unverschuldeten Unfall eigentlich alles zusteht. Die Versicherung auf der Gegenseite ruft zwar freundlich an, aber sie sagt Ihnen eben nicht alles. Hier erkläre ich Ihnen, welche Rechte Sie wirklich haben.

1. Sie dürfen sich den Gutachter selbst aussuchen

Das ist wahrscheinlich das Wichtigste: Nach §249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung. Sie müssen deren Gutachter nicht akzeptieren.

Warum das so wichtig ist: Der Gutachter, den die Versicherung schickt, wird von der Versicherung bezahlt. Er wird den Schaden in der Regel nicht höher bewerten als nötig. Ein unabhängiger Gutachter wie ich arbeitet dagegen in Ihrem Interesse.

2. Freie Werkstattwahl

Sie dürfen Ihr Auto reparieren lassen, wo Sie wollen. Auch in einer Markenwerkstatt. Die Versicherung darf Sie nicht in eine Partnerwerkstatt schicken, auch wenn sie das gerne versucht. In Partnerwerkstätten wird oft mit günstigeren Teilen gearbeitet und weniger Arbeitsstunden angesetzt.

3. Wertminderung: Das Geld, das die meisten Leute liegen lassen

Selbst wenn Ihr Auto perfekt repariert wird, ist es danach weniger wert. Ein "Unfallauto" bringt am Markt einfach weniger. Diese sogenannte merkantile Wertminderung muss die gegnerische Versicherung Ihnen erstatten.

Das ist der häufigste Trick: Die Versicherung erwähnt die Wertminderung einfach nicht. Wenn Sie kein Unfallgutachten haben, geht dieser Anspruch komplett unter. Bei meinen Kunden sind das im Schnitt 1.000 bis 2.000 Euro, die sie ohne Gutachten verschenkt hätten.

4. Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto

Solange Ihr Auto in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, bekommen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Das sind je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Bei einer Reparatur, die 10 Tage dauert, können das schnell 500 bis 1.500 Euro extra sein.

Alternativ können Sie sich auch einen Mietwagen nehmen, den die Versicherung bezahlt.

5. Sie müssen nicht reparieren lassen

Was viele nicht wissen: Sie können sich den Schadensbetrag auch einfach auszahlen lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung. Sie bekommen dann den Nettobetrag der Reparaturkosten und können mit dem Geld machen, was Sie wollen. Erst wenn Sie tatsächlich reparieren lassen, bekommen Sie auch die Mehrwertsteuer erstattet. Nach der Reparatur empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung, um die ordnungsgemässe Instandsetzung zu dokumentieren.

6. Anwalt auf Kosten der Versicherung

Das wissen die wenigsten: Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Versicherung auch Ihren Anwalt. Ein Verkehrsrechtsanwalt kostet Sie also nichts und hilft Ihnen, alle Ansprüche durchzusetzen. Gerade wenn die Versicherung anfängt zu kürzen oder zu verzögern, ist ein Anwalt Gold wert.

7. Unkostenpauschale

Klingt nach Kleinkram, aber es gehört dazu: Für den ganzen Aufwand nach dem Unfall, die Telefonate, die Fahrten, der Papierkram, steht Ihnen eine Unkostenpauschale von 25 bis 30 Euro zu. Nicht die Welt, aber es summiert sich.

8. Schmerzensgeld bei Verletzungen

Wenn Sie beim Unfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Das gilt auch bei leichten Verletzungen wie einem Schleudertrauma. Wichtig: Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie alles dokumentieren, auch wenn Sie denken, es ist nicht so schlimm. Lesen Sie auch unseren Ratgeber Was tun nach einem Unfall? für die wichtigsten Sofortmassnahmen.

Ihre Ansprüche auf einen Blick

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