Der Schock sitzt noch. Und dann will die Versicherung, dass Sie schnell unterschreiben. Genau deshalb bin ich da. Ich sichere Ihr Geld, bevor es zu spät ist.
Nach einem Unfall ist das Gutachten Ihr wichtigstes Dokument. Es dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Ich schaue mir Ihr Fahrzeug persönlich an, nicht nur die offensichtlichen Schäden. Dabei geht es mir nicht nur um die offensichtlichen Kratzer und Dellen. Ich prüfe auch auf versteckte Schäden und berechne, was Ihnen an Wertminderung und Nutzungsausfall zusteht. Damit stehen Sie der Versicherung nicht mit leeren Händen gegenüber.
Wichtig: Ich arbeite für Sie, nicht für die Versicherung. Mein Gutachten sichert Ihnen die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Vor-Ort-Service
Jeder Schaden wird dokumentiert, sichtbar oder versteckt.
Ein Unfallgutachten ist in folgenden Situationen wichtig und empfehlenswert:
So läuft es ab, Schritt für Schritt:
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Ich berate Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Fall und erkläre die nächsten Schritte.
Ich vereinbare kurzfristig einen Besichtigungstermin, oft noch am selben Tag. Ich komme zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort.
Ich dokumentiere alle Schäden sorgfältig mit Fotos und Messungen. Die Besichtigung dauert ca. 30-60 Minuten. Auch versteckte Schäden werden erfasst.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie das fertige Gutachten mit allen Schadenspositionen, Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Digital per E-Mail und auf Wunsch gedruckt.
Ich übermittle das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Sie erhalten Ihre volle Entschädigung. Bei Fragen oder Kürzungsversuchen stehe ich Ihnen weiterhin zur Seite.
Gründliche Analyse
Auch unter dem Fahrzeug schaue ich genau hin.
Diese Positionen dokumentiere ich in Ihrem Gutachten:
Detaillierte Beschreibung aller Schäden mit hochauflösenden Fotos. Auch versteckte Schäden werden erfasst und dokumentiert.
Was kostet die Reparatur? Ich kalkuliere auf Basis aktueller Ersatzteilpreise und der Stundensätze regionaler Fachwerkstätten.
Berechnung des merkantilen Minderwerts. Denn auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies.
Ermittlung der Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, als Alternative zum Mietwagen.
Ermittlung des Marktwertes eines vergleichbaren Fahrzeugs, relevant bei Totalschaden oder wenn die Reparaturkosten den Wert übersteigen.
Was ist Ihr beschädigtes Fahrzeug im jetzigen Zustand noch wert? Das ist wichtig für die Berechnung der Entschädigung bei Totalschaden.
Gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach §249 BGB. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch selbst etwas bezahlen. Ich rechne direkt mit der Versicherung ab.
Das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter ist gesetzlich verankert. Die Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter vorschreiben noch das Gutachten ablehnen. Nutzen Sie dieses Recht, denn ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen in der Regel eine deutlich höhere Entschädigung als ein Gutachten des Versicherungsgutachters.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro lohnt sich ein Unfallgutachten fast immer. Bei der sogenannten Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro haben Gerichte entschieden, dass die Beauftragung eines Sachverständigen angemessen und erstattungsfähig ist.
Ein Gutachten lohnt sich besonders, weil Sie damit zusätzliche Ansprüche geltend machen können, die bei einem einfachen Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden:
Bei Schäden unter 750 Euro empfehle ich in der Regel einen Kostenvoranschlag. Rufen Sie mich an. Ich berate Sie ehrlich, welche Option in Ihrem Fall die beste ist.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Rechte, die viele Autofahrer nicht kennen. Die gegnerische Versicherung muss folgende Kosten übernehmen:
Versicherungen empfehlen gerne einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens. Das spart ihnen Geld, aber nicht Ihnen. Hier der direkte Vergleich:
| Kriterium | Unfallgutachten | Kostenvoranschlag |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Ja, detailliert | Ja, aber oft unvollständig |
| Wertminderung | Ja, wird berechnet | Nein |
| Nutzungsausfall | Ja, wird ermittelt | Nein |
| Wiederbeschaffungswert | Ja | Nein |
| Restwert | Ja | Nein |
| Versteckte Schäden | Werden dokumentiert | Oft übersehen |
| Beweiskraft vor Gericht | Hoch (Sachverständigenbeweis) | Gering |
| Kosten für Geschädigte | Kostenlos (Versicherung zahlt) | Meist kostenlos |
| Erstellt von | Unabhängigem Sachverständigen | Werkstatt |
Fazit: Ein Unfallgutachten sichert Ihnen in der Regel mehrere hundert Euro mehr, und das völlig kostenlos. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung zu einem Kostenvoranschlag überreden.
Ehrlichkeit ist mir wichtig. In diesen Fällen brauchen Sie kein Gutachten:
Unsicher? Rufen Sie mich an. Ich berate Sie kostenlos und ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Unfallgutachten für Sie komplett kostenlos. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach §249 BGB. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Die Fahrzeugbesichtigung dauert ca. 30-60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.
Die Versicherung darf einen eigenen Gutachter beauftragen, aber Sie müssen diesen nicht akzeptieren. Nach §249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu wählen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro lohnt sich ein Unfallgutachten fast immer. Nur mit einem Gutachten können Sie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Das sind oft mehrere hundert Euro zusätzlich.
Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten auf. Ein Unfallgutachten dokumentiert darüber hinaus die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Mit einem Gutachten erhalten Sie deutlich mehr Geld von der Versicherung.
Nein. Ich komme zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort. Im Umkreis von 100 km fahre ich kostenfrei zu Ihnen. In Bonn bin ich in der Regel innerhalb von 30 Minuten bei Ihnen.
Ja, Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können Ihr Fahrzeug in jeder Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Die Versicherung muss die Kosten bis zur Höhe des Gutachtens übernehmen. Sie können auch fiktiv abrechnen und sich das Geld auszahlen lassen.
Bei einem Totalschaden ermittelt das Gutachten den Wiederbeschaffungswert (Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs) und den Restwert. Die Versicherung zahlt Ihnen die Differenz. Ein professionelles Gutachten stellt sicher, dass der Wiederbeschaffungswert fair und marktgerecht berechnet wird.
Ja, mein 24/7-Notfallservice ist rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Unfälle passieren nicht nur zu Bürozeiten. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.
Sichern Sie die Unfallstelle ab und rufen Sie bei Verletzungen die Polizei. Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht vorher reparieren. Kontaktieren Sie mich und ich kümmere mich um alles Weitere, von der Begutachtung bis zur Kommunikation mit der Versicherung.
Kostenlose Erstberatung, rund um die Uhr. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.