Reparaturbestätigung - Nachweis der fachgerechten Reparatur

Fiktiv abgerechnet und wollen jetzt doch reparieren? Dann brauchen Sie mich. Ich bestätige die fachgerechte Reparatur, damit Sie die MwSt. nachfordern können.

Kfz Sachverständiger prüft Reparaturqualität am Unterboden auf der Hebebühne

Qualitätskontrolle

Ich prüfe, ob die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie eine Reparaturbestätigung brauchen. Die häufigsten:

  • Nach fiktiver Abrechnung: Sie haben den Schaden zunächst auf Basis des Gutachtens (netto) abgerechnet und lassen das Fahrzeug später reparieren. Mit meiner Reparaturbestätigung fordern Sie die Mehrwertsteuer nach.
  • Wertminderung nachweisen: Die Versicherung zahlt die merkantile Wertminderung oft erst nach Nachweis der tatsächlichen Reparatur aus.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Bei fiktiver Abrechnung kann die Versicherung den Nutzungsausfall verweigern. Meine Reparaturbestätigung belegt, dass tatsächlich repariert wurde.
  • Versicherung fordert Nachweis: Manche Versicherungen verlangen eine Bestätigung durch einen Sachverständigen, bevor sie die restlichen Kosten auszahlen.
  • Vor dem Verkauf: Eine Reparaturbestätigung dokumentiert die fachgerechte Instandsetzung und erhöht das Vertrauen beim Käufer.

Was wird bei einer Reparaturbestätigung geprüft?

Ich schaue mir die Reparatur genau an und prüfe dabei folgende Punkte:

  • Vergleich mit dem Gutachten: Wurden alle im Gutachten aufgeführten Schadenspositionen repariert?
  • Qualität der Reparatur: Wurde fachgerecht und nach Herstellervorgaben gearbeitet?
  • Verwendete Teile: Wurden Originalteile oder gleichwertige Ersatzteile verbaut?
  • Lackierung: Stimmen Farbton, Oberflächenqualität und Schichtdicke?
  • Spaltmaße und Passgenauigkeit: Sind alle Anbauteile korrekt montiert und die Spaltmaße gleichmäßig?
  • Funktionsprüfung: Funktionieren Beleuchtung, Sensorik und Assistenzsysteme wieder so, wie sie sollen?
  • Fotodokumentation: Ich fotografiere alles als Nachweis für die Versicherung.

Reparaturbestätigung und fiktive Abrechnung

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen. Das bedeutet: Sie lassen sich den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie zunächst nur den Nettobetrag.

Wenn Sie das Fahrzeug später doch reparieren lassen, können Sie mit meiner Reparaturbestätigung die Mehrwertsteuer nachfordern. Das lohnt sich!

Beispiel: Ihr Gutachten weist Reparaturkosten von 3.000 Euro netto aus. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie zunächst 3.000 Euro. Lassen Sie das Fahrzeug reparieren und weisen dies durch meine Reparaturbestätigung nach, können Sie zusätzlich 570 Euro Mehrwertsteuer (19%) von der gegnerischen Versicherung nachfordern.

Außerdem hilft Ihnen die Reparaturbestätigung, weitere Ansprüche durchzusetzen, etwa Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ohne Nachweis der tatsächlichen Reparatur lehnen Versicherungen das oft ab.

Häufige Fragen zur Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung kostet ab 80 Euro. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Sie zahlen nichts. Ich rechne in diesem Fall direkt mit der Versicherung ab.

Die Begutachtung des reparierten Fahrzeugs dauert ca. 30-45 Minuten. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie in der Regel am gleichen oder nächsten Tag, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.

Nein. Ich erstelle Reparaturbestätigungen auch dann, wenn das ursprüngliche Gutachten von einem anderen Sachverständigen stammt. Ich vergleiche die durchgeführte Reparatur mit dem vorhandenen Gutachten, egal von wem es erstellt wurde.

Wenn ich bei der Prüfung Mängel feststelle, dokumentiere ich diese transparent in meinem Bericht. Das kann Ihnen helfen, Nachbesserung von der Werkstatt zu fordern oder weitere Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ehrlichkeit ist mir dabei besonders wichtig.

Nein. Die Reparatur kann in jeder qualifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Reparatur fachgerecht und gemäß dem Gutachten erfolgt ist, unabhängig davon, ob Markenwerkstatt oder freie Werkstatt.

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