Fiktiv abgerechnet und wollen jetzt doch reparieren? Dann brauchen Sie mich. Ich bestätige die fachgerechte Reparatur, damit Sie die MwSt. nachfordern können.
Qualitätskontrolle
Ich prüfe, ob die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.
Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie eine Reparaturbestätigung brauchen. Die häufigsten:
Ich schaue mir die Reparatur genau an und prüfe dabei folgende Punkte:
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen. Das bedeutet: Sie lassen sich den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie zunächst nur den Nettobetrag.
Wenn Sie das Fahrzeug später doch reparieren lassen, können Sie mit meiner Reparaturbestätigung die Mehrwertsteuer nachfordern. Das lohnt sich!
Beispiel: Ihr Gutachten weist Reparaturkosten von 3.000 Euro netto aus. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie zunächst 3.000 Euro. Lassen Sie das Fahrzeug reparieren und weisen dies durch meine Reparaturbestätigung nach, können Sie zusätzlich 570 Euro Mehrwertsteuer (19%) von der gegnerischen Versicherung nachfordern.
Außerdem hilft Ihnen die Reparaturbestätigung, weitere Ansprüche durchzusetzen, etwa Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ohne Nachweis der tatsächlichen Reparatur lehnen Versicherungen das oft ab.
Eine Reparaturbestätigung kostet ab 80 Euro. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Sie zahlen nichts. Ich rechne in diesem Fall direkt mit der Versicherung ab.
Die Begutachtung des reparierten Fahrzeugs dauert ca. 30-45 Minuten. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie in der Regel am gleichen oder nächsten Tag, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.
Nein. Ich erstelle Reparaturbestätigungen auch dann, wenn das ursprüngliche Gutachten von einem anderen Sachverständigen stammt. Ich vergleiche die durchgeführte Reparatur mit dem vorhandenen Gutachten, egal von wem es erstellt wurde.
Wenn ich bei der Prüfung Mängel feststelle, dokumentiere ich diese transparent in meinem Bericht. Das kann Ihnen helfen, Nachbesserung von der Werkstatt zu fordern oder weitere Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ehrlichkeit ist mir dabei besonders wichtig.
Nein. Die Reparatur kann in jeder qualifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Entscheidend ist, dass die Reparatur fachgerecht und gemäß dem Gutachten erfolgt ist, unabhängig davon, ob Markenwerkstatt oder freie Werkstatt.
Sichern Sie sich die Mehrwertsteuer-Erstattung und weitere Ansprüche. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.