Kurzgutachten - Die schnelle Alternative zum Vollgutachten

Ab 750 € rate ich Ihnen fast immer zum vollständigen Gutachten. Darunter reicht ein Kurzgutachten. Ich sage Ihnen ehrlich, was sich lohnt.

Kfz Gutachter markiert Fahrzeugschaden bei Kurzgutachten

Schnelle Dokumentation

Kurz und präzise. Genau das, was Sie bei kleineren Schäden brauchen.

Kurzgutachten vs. Vollgutachten vs. Kostenvoranschlag

Es gibt drei Wege, einen Schaden zu dokumentieren. Welcher für Sie passt, sehen Sie hier:

Kostenvoranschlag (KVA) Kurzgutachten Vollgutachten
Schadenshöhe Unter 750 € 750 bis 1.500 € Über 1.500 €
Umfang Reparaturkosten Reparaturkosten + Fotos Vollständige Dokumentation
Wertminderung Nein Nein Ja
Nutzungsausfall Nein Eingeschränkt Ja
Restwert Nein Nein Ja
Gerichtsfest Eingeschränkt Eingeschränkt Ja
Dauer 15–20 Min. 20–30 Min. 30–60 Min.
Kosten Gering / kostenlos Moderat Nach BVSK (kostenlos bei Unschuld)

Wann reicht ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist die richtige Wahl, wenn:

  • Schadenshöhe zwischen 750 und 1.500 Euro: Ein Vollgutachten wäre hier oft zu viel, ein Kostenvoranschlag aber zu wenig.
  • Klare Schuldfrage: Der Unfallhergang ist eindeutig und es steht fest, wer haftet.
  • Einzelne, sichtbare Schäden: Zum Beispiel eine eingedrückte Tür oder ein beschädigter Stoßfänger, ohne versteckte Schäden darunter.
  • Zeitdruck: Sie brauchen schnell eine Dokumentation für die Versicherung.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag (KVA)?

Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei:

  • Schäden unter 750 Euro: Bei Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag die einfachste Lösung.
  • Glasschäden: Ein Steinschlag oder eine gerissene Windschutzscheibe ist klar kalkulierbar.
  • Parkrempler: Kleine Kratzer, Dellen oder Lackschäden ohne tieferliegende Beschädigungen.

Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten ist dringend empfohlen, wenn:

  • Schadenshöhe über 1.500 Euro: Nur ein Vollgutachten dokumentiert den Schaden so, dass wirklich alle Ihre Ansprüche gesichert sind.
  • Wertminderung geltend machen: Die merkantile Wertminderung wird nur im Vollgutachten berechnet. Das sind oft mehrere hundert Euro.
  • Totalschaden möglich: Ob wirtschaftlich oder technisch: Ohne Vollgutachten fehlt Ihnen die Restwertberechnung.
  • Streitige Haftung: Wenn nicht klar ist, wer schuld ist, stehen Sie mit einem Vollgutachten deutlich besser da.
  • Versteckte Schäden vermutet: Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit können Schäden an Rahmen, Achse oder Sensorik vorliegen. Die deckt nur ein Vollgutachten auf.

Meine ehrliche Empfehlung: Viele Versicherungen versuchen, Geschädigte zu einem Kostenvoranschlag zu drängen, auch wenn ein Gutachten angemessen wäre. Das ist Ihr gutes Recht: Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ich berate Sie ehrlich und empfehle Ihnen immer die Variante, die für Ihre Situation die beste ist, auch wenn das mal ein einfacher Kostenvoranschlag ist. Darauf können Sie sich verlassen.

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag. Sie zahlen nichts. Bei Eigenverschulden berechne ich eine geringe Pauschale, die ich Ihnen vorher transparent mitteile.

Nein. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein vollständiges Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung darf Sie nicht zu einem Kostenvoranschlag zwingen, auch wenn sie es oft versucht.

Wenn ich bei der Begutachtung feststelle, dass der Schaden über 750 Euro liegt, empfehle ich Ihnen ehrlich ein Vollgutachten. Denn nur damit sichern Sie alle Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten dafür übernimmt bei Unschuld die gegnerische Versicherung.

Ja. Ich erstelle sowohl Kurzgutachten als auch Kostenvoranschläge. Im persönlichen Gespräch berate ich Sie ehrlich, welche Variante für Ihren konkreten Fall die beste ist, ohne Sie zu etwas zu drängen.

Die Besichtigung dauert ca. 20-30 Minuten. Das fertige Kurzgutachten erhalten Sie in der Regel noch am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Stunden, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.

Kleiner Schaden? Rufen Sie mich an. Ich berate Sie ehrlich.

Rufen Sie mich an und ich sage Ihnen sofort, ob ein Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder Vollgutachten die richtige Wahl ist.