Ab 750 € rate ich Ihnen fast immer zum vollständigen Gutachten. Darunter reicht ein Kurzgutachten. Ich sage Ihnen ehrlich, was sich lohnt.
Schnelle Dokumentation
Kurz und präzise. Genau das, was Sie bei kleineren Schäden brauchen.
Es gibt drei Wege, einen Schaden zu dokumentieren. Welcher für Sie passt, sehen Sie hier:
| Kostenvoranschlag (KVA) | Kurzgutachten | Vollgutachten | |
|---|---|---|---|
| Schadenshöhe | Unter 750 € | 750 bis 1.500 € | Über 1.500 € |
| Umfang | Reparaturkosten | Reparaturkosten + Fotos | Vollständige Dokumentation |
| Wertminderung | Nein | Nein | Ja |
| Nutzungsausfall | Nein | Eingeschränkt | Ja |
| Restwert | Nein | Nein | Ja |
| Gerichtsfest | Eingeschränkt | Eingeschränkt | Ja |
| Dauer | 15–20 Min. | 20–30 Min. | 30–60 Min. |
| Kosten | Gering / kostenlos | Moderat | Nach BVSK (kostenlos bei Unschuld) |
Ein Kurzgutachten ist die richtige Wahl, wenn:
Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei:
Ein Vollgutachten ist dringend empfohlen, wenn:
Meine ehrliche Empfehlung: Viele Versicherungen versuchen, Geschädigte zu einem Kostenvoranschlag zu drängen, auch wenn ein Gutachten angemessen wäre. Das ist Ihr gutes Recht: Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ich berate Sie ehrlich und empfehle Ihnen immer die Variante, die für Ihre Situation die beste ist, auch wenn das mal ein einfacher Kostenvoranschlag ist. Darauf können Sie sich verlassen.
Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag. Sie zahlen nichts. Bei Eigenverschulden berechne ich eine geringe Pauschale, die ich Ihnen vorher transparent mitteile.
Nein. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein vollständiges Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung darf Sie nicht zu einem Kostenvoranschlag zwingen, auch wenn sie es oft versucht.
Wenn ich bei der Begutachtung feststelle, dass der Schaden über 750 Euro liegt, empfehle ich Ihnen ehrlich ein Vollgutachten. Denn nur damit sichern Sie alle Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten dafür übernimmt bei Unschuld die gegnerische Versicherung.
Ja. Ich erstelle sowohl Kurzgutachten als auch Kostenvoranschläge. Im persönlichen Gespräch berate ich Sie ehrlich, welche Variante für Ihren konkreten Fall die beste ist, ohne Sie zu etwas zu drängen.
Die Besichtigung dauert ca. 20-30 Minuten. Das fertige Kurzgutachten erhalten Sie in der Regel noch am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Stunden, digital per E-Mail und auf Wunsch auch gedruckt.
Rufen Sie mich an und ich sage Ihnen sofort, ob ein Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder Vollgutachten die richtige Wahl ist.